Berlin/Brüssel. Die Europäische Kommission hat in der Nacht zum Samstag mit mehr als einem Jahr Verspätung den Delegierten Rechtsakt zum Strombezug für Elektrolyseure verabschiedet. Damit werden endlich die Kriterien geklärt, die grüner Wasserstoff erfüllen muss, um als erneuerbarer Kraftstoff nicht-biogenen Ursprungs im Verkehrssektor gelten zu können.
