Vorschlag der PtX Allianz zur Ausgestaltung und Gewichtung der Kriterien für den Netzstrombezug von Elektrolyseuren zur Produktion erneuerbarer Kraftstoffe nach Art. 27 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II)

18. Dezember 2020 Stellungnahmen

Vor dem Hintergrund der anstehenden nationalen Umsetzung der Renewable Energy Directive II (RED II) hat die Power to X Allianz ein Scorecard-Modell erarbeitet, welches die Ausgestaltung und Gewichtung der Strombezugskriterien zur Produktion erneuerbarer Kraftstoffe mittels Elektrolyse nach Art. 27 RED II regeln soll. Dabei liefert das Scorecard-Modell einen pragmatischen und praktikablen Vorschlag dazu, wie eine zeitnahe Umsetzung der RED II in Deutschland und den weiteren Mitgliedsstaaten der EU erfolgen kann. Dies ist insbesondere wichtig, um Investitionssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das in der RED II definierte 14-Prozent-Ziel erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht wird.

Download des Scorecard-Modells der PtX Allianz zur Umsetzung der RED II

Download des Positionspapiers zum RED II Scorecard-Modell der PtX Allianz

1. Politischer Hintergrund und Einordnung des Scorecard-Modells

Im Dezember 2018 wurde die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie („Renewable Energy Directive“, kurz: RED II) auf EU-Ebene beschlossen und muss nun bis Mitte 2021 von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Dabei legt Artikel 25 der RED II das Ziel fest, bis 2030 einen Anteil an erneuerbaren Energien im Verkehrssektor von mindestens 14% zu erreichen. Neben Biokraftstoffen können dazu auch aus erneuerbarem Strom gewonnener Wasserstoff („grüner Wasserstoff“) und daraus synthetisierte Kraftstoffe[1] beitragen.

Die Bedingungen zur Herstellung und Nutzung dieser erneuerbaren Kraftstoffe sind hierbei in Artikel 27 der RED II spezifiziert. Die nationale Umsetzung von Artikel 27 erfolgt in den einzelnen Mitgliedstaaten – und somit auch in Deutschland – auf Basis eines sogenannten delegierten Rechtsakts („delegated act“), der von der Europäischen Kommission erlassen wird. In diesem Kontext spielen folgende vier Kriterien für den Strombezug für Elektrolyseure zum Betrieb von Power-to-X-Anlagen – die im Erwägungsgrund (90) der RED II genannt werden – eine zentrale Rolle:

  • Erneuerbare Herkunft („renewable origin“): Der bezogene Strom zur Kraftstoffproduktion muss aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.
  • Regionalität („geographical correlation“): Die Stromproduktionseinheit, mit welcher der Produzent einen bilateralen Vertrag zum Strombezug (ein sogenanntes „Power Purchase Agreement“, PPA) abgeschlossen hat, soll geographisch mit der Kraftstoffproduktion korrelieren.
  • Zeitgleichheit („temporal correlation“): Die Stromerzeugungsanlage, die den jeweiligen Herkunftsnachweis ausstellt („Guarantee of Origin“, GO), bzw. die Stromerzeugungsanlage, mit der der Elektrolyseanlagenbetreiber einen Stromliefervertrag (PPA) abgeschlossen hat, soll in ihrer Stromproduktion und der jeweilig genutzten Strommenge zeitlich mit der Kraftstoffproduktion korrelieren.
  • Zusätzlichkeit („element of additionality“): Der bezogene Strom zur Kraftstoffproduktion muss aus Energiequellen stammen, deren jeweiliger Betreiber zusätzlich zur Ausweitung erneuerbarer Erzeugungskapazitäten beiträgt.

Auch die Nutzung von grünem Wasserstoff in Raffinerien und die Anrechnung der dadurch geringeren „fuel production emissions“, also der THG-Emissionen bei der Kraftstoffproduktion, wird durch die RED II prinzipiell ermöglicht. Die genaue Ausgestaltung der Vorgaben der Richtlinie ist aber noch unklar, da die genannten Kriterien noch nicht eindeutig definiert sind. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es für Betreiber von Power-to-X-Anlagen gleich zu Beginn des Inkrafttretens der RED II auf nationaler Ebene voraussichtlich kaum möglich sein wird, ad hoc alle vier Kriterien vollständig, in maximaler Ausprägung und gleichzeitig zu erfüllen. Aus diesem Grund plädiert die PtX Allianz dafür, mithilfe eines eigens entwickelten Scorecard-Modells die Vorgaben der RED II anhand von Erfüllungsoptionen inhaltlich zu konkretisieren und diese anschließend mithilfe eines Punktesystems zu gewichten.

2. Erläuterung des Scorecard-Modells

Das Scorecard-Modell basiert auf den vier in der RED II aufgeführten Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit beim Strombezug aus dem Netz die Reduktion der „fuel production emissions“ auf die THG-Reduktionsquote angerechnet werden kann.

Im Rahmen des Scorecard-Modells werden Punkte für die Art und Qualität der Erfüllung der vier Kriterien – (1) die erneuerbare Eigenschaft des Stroms, (2) die zeitliche Korrelation von Produktion und Strombezug, (3) die geografische Korrelation von Produktion und Strombezug und (4) die Zusätzlichkeit der Stromproduktion – und der jeweiligen Erfüllungsoptionen vergeben und anschließend addiert. Zur Erfüllung jedes der vier Kriterien sind mindestens 5 Punkte und maximal 10 Punkte zu erreichen. Die Gesamtsumme setzt sich jeweils aus den Teilpunkten zusammen, die für die einzelnen Erfüllungsoptionen vergeben werden, in welche die vier Kriterien untergliedert sind.

Das Scorecard-Modell sieht vor, dass anfangs, im Jahr 2021, für alle vier Kriterien in der Summe mindestens 25 Punkte erzielt werden müssen. Die Mindestanforderung steigt daraufhin in den Folgejahren linear auf 40 Punkte im Jahr 2030 an. Dies bedeutet, dass mit jedem neuen Jahr eine höhere Anzahl an Punkten erzielt werden muss (+1 Punkt pro Jahr von 2021 bis 2024, ab 2025 bis 2030 pro Jahr +2 Punkte). Ein Direktanschluss des Elektrolyseurs an eine erneuerbare Anlage kommt hierbei einer Erfüllung aller vier EU-Kriterien in Höhe von 40 Punkten gleich.

Um eine Doppelanrechnung auszuschließen, wird der zur Elektrolyse verwendete erneuerbare Strom ausschließlich auf die Ziele des Verkehrssektors angerechnet. Der Stichtag für das Erfüllen der Kriterien soll der Zeitpunkt der Netzzugangsanfrage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber, in Form einer formalen Vorhabensbekundung, sein. Anschließend haben die Vorhabensträger bis zu 36 Monate Zeit, auf dieser rechtlichen Basis die betreffende PtX-Anlage bzw. den Elektrolyseur zur grünen Wasserstofferzeugung in Betrieb zu nehmen. Als zuständige Aufsichtsbehörde könnte das Umweltbundesamt (UBA) die Einhaltung der Präqualifikationskriterien überprüfen.

Warum ist das System sinnvoll?

Das Scorecard-Modell führt zu einer erhöhten Investitionssicherheit sowie Flexibilität und leistet so einen erheblichen Beitrag zur Defossilisierung Europas. So ermöglicht es Planungssicherheit für Investoren und für die Politik. Im Laufe der Zeit werden die Mindestanforderungen für die Kriterienerfüllung sukzessive erhöht, sodass sichergestellt werden kann, dass diese im Jahr 2030 in vollem Umfang erfüllt werden. Ferner gibt das Scorecard-Modell den Mitgliedstaaten und somit den Investoren die Flexibilität, die vorgeschlagenen Kriterien entsprechend den nationalspezifischen Bedingungen zu priorisieren. Um sicherzustellen, dass PtX-Anlagen schon in den nächsten Jahren in Anwendung kommen und „first mover“ belohnt werden, ist es erforderlich, die Erfüllung der Kriterien anfangs flexibler zu gestalten und sie erst allmählich enger auszulegen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass in der EU diese weltweit benötigten Technologien für viele Jahre faktisch blockiert werden.

3. Artikel 27 der RED II muss so schnell wie möglich in nationales Recht umgesetzt werden: Die EU-Kommission sollte zeitnah den sog. Delegated Act veröffentlichen

Um Planungssicherheit für die Investoren und Anlagenbetreiber zu gewährleisten, bedarf es einer schnellen Umsetzung des Artikels 27 der Erneuerbaren-Energien-Richtline auf nationaler Ebene. Die PtX Allianz befürwortet vor diesem Hintergrund eine transparente Darlegung der Kriterien für den Strombezug zur Produktion erneuerbarer flüssiger oder gasförmiger Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs sowie für die Anrechenbarkeit der geringeren „fuel production emissions“ in Folge der Nutzung grünen Wasserstoffs. Das Scorecard-Modell der PtX Allianz kann in diesem Prozess einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung und zur transparenten Darlegung der Kriterien leisten. Durch die Möglichkeit einer sukzessiven Erhöhung der Anforderungen wird durch das Modell Flexibilität und Investitionssicherheit gefördert, sodass ein schrittweiser Hochlauf der Technologiepfade, eine entsprechende Kostensenkung durch erste Skaleneffekte, der zielgerichtete Einsatz der Technologie schon während der Pilotphase und damit eine sukzessive Steigerung der THG-Einsparungen ermöglicht wird. Daher stellt es ein nützliches Instrument zur Defossilisierung Europas – darauf aufbauend dann auch mit außereuropäischen PtX-Importen – dar. Aus den genannten Gründen fordert die PtX Allianz die Bundesregierung dazu auf, gegenüber der Europäischen Kommission auf eine frühzeitige Verschriftlichung und Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts hinzuwirken.


[1] „Erneuerbare flüssige und gasförmige Kraftstoffe für den Verkehr nicht biogenen Ursprungs“ (engl. „Renewable liquid and gaseous transport Fuels of Non-Biological Origin“, RFNBO)