Die Power to X Allianz begrüßt das Update der Nationalen Wasserstoffstrategie. Um nun eine schnellere und marktgetriebene Skalierung von Power to X (PtX)-Technologien zu erreichen, hat die PtX Allianz Leitplanken definiert.

Die Power to X Allianz begrüßt das Update der Nationalen Wasserstoffstrategie. Um nun eine schnellere und marktgetriebene Skalierung von Power to X (PtX)-Technologien zu erreichen, hat die PtX Allianz Leitplanken definiert.
Berlin/Brüssel. Die Europäische Kommission hat in der Nacht zum Samstag mit mehr als einem Jahr Verspätung den Delegierten Rechtsakt zum Strombezug für Elektrolyseure verabschiedet. Damit werden endlich die Kriterien geklärt, die grüner Wasserstoff erfüllen muss, um als erneuerbarer Kraftstoff nicht-biogenen Ursprungs im Verkehrssektor gelten zu können.
Die Power to X Allianz begrüßt die Vorlage der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie die Möglichkeit, den Referentenentwurf zu kommentieren.
Die Europäische Kommission hat zu einer öffentlichen Konsultation zweier delegierter Rechtsakte eingeladen, die Anforderungen für den Strombezug von Elektrolyseuren aufstellen. Dabei geht es um die Umsetzung der Kriterien Erneuerbarkeit, Zeitgleichheit, Zusätzlichkeit und geographische Nähe. Hier finden Sie die Stellungnahme der Power to X Allianz in englischer Sprache
Die Bundesregierung plant, die deutsche Stromversorgung deutlich schneller auf erneuerbare Energien umzustellen und im Jahr 2030 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen zu decken. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 04.03.2022 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vorgestellt. Die Power to X Allianz begrüßt die ambitionierte Zielsetzung der Bundesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren und die Möglichkeit, den Referentenentwurf zu kommentieren.
Mit Blick auf die erforderliche Entwicklung einer Importstrategie für grünen Wasserstoff und dessen Folgeprodukte verweist die Power to X Allianz auf 7 Eckpunkte, um das enorme Importpotenzial zu erschließen und um den Import europaweit einheitlich und mit fairen und verlässlichen Regeln zu organisieren.
Die Power to X Allianz hat ein Statement zum Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und FDP verfasst und begrüßt darin das klare Bekenntnis der Koalitionäre zum sektorübergreifenden Klimaschutz und zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft
Anlässlich der Koalitionsverhandlungen hält die Power to X Allianz fest, was es aus ihrer Sicht braucht, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden voranzutreiben ohne dass einzelne Einkommensgruppen übermäßig belastet werden.
Mit Inkrafttreten des EEG 2021 wird Strom, der für die Herstellung von Wasserstoff verbraucht wird, von der EEG-Umlage ausgenommen. Dabei soll die Komplettbefreiung gemäß § 69b auf die Erzeugung grünen Wasserstoffs beschränkt werden. Die konkrete Definition von bezüglich des Strombezugs zu befreiendem grünen Wasserstoff und die Ausgestaltung der dafür notwendigen Strombezugskriterien ist Gegenstand des nun vorgelegten Referentenentwurfs für eine Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEV).
Der Referentenentwurf soll sicherstellen, dass grüner Wasserstoff nur aus Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird und mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung vereinbar ist. Außerdem soll sichergestellt werden, dass für die Herstellung von grünem Wasserstoff nur Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird, für dessen Herstellung keine finanzielle Förderung im Rahmen des EEG oder anderer Fördermechanismen in Anspruch genommen wird.
Die Power to X Allianz hat ein Statement zum Kabinettsbeschluss für einen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze am 10.02.2021 verfasst und begrüßt darin, dass frühzeitig ein Rechtsrahmen für den Ausbau der Wasserstoffnetzinfrastruktur geschaffen werden soll.