Power to X-Projekte erhalten endlich klare Definition

14. Februar 2023 Pressemitteilungen

Berlin/Brüssel. Die Europäische Kommission hat in der Nacht zum Samstag mit mehr als einem Jahr Verspätung den Delegierten Rechtsakt zum Strombezug für Elektrolyseure verabschiedet. Damit werden endlich die Kriterien geklärt, die grüner Wasserstoff erfüllen muss, um als erneuerbarer Kraftstoff nicht-biogenen Ursprungs im Verkehrssektor gelten zu können.

Am 14. Dezember 2018 trat in der Europäischen Union die 2. Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen – kurz RED II – in Kraft. Als zentrales Element der EU-Klimaschutzpolitik verpflichtet sie die Mitgliedsstaaten, erneuerbare Energie in den verschiedenen Verbrauchssektoren zur Anwendung zu bringen.

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Bereits in der Ausarbeitung des Gesetzes wurde antizipiert, dass grüner Wasserstoff aus erneuerbarem Strom als Kraftstoff für den Verkehrssektor eine wesentliche Rolle spielen wird. Daher wurde die Kommission ermächtigt, bis Ende 2021 ein Regelwerk auszuarbeiten, das verhindert, dass konventionelle Kraftwerke hochfahren müssen, um den zusätzlichen Strombedarf von Elektrolyseuren zu decken. Erneuerbare Kraftstoffe wie synthetisches Kerosin oder synthetischer Diesel bestehen neben Wasserstoff auch aus Kohlenstoffen. Auch hier muss langfristig auf fossile Quellen verzichtet werden, um Treibhausgasneutralität zu erreichen. Eben dieses Regelwerk in Form von zwei delegierten Rechtsakten wurde nun verabschiedet.


Die Power to X Allianz hat sich als branchenübergreifendes Bündnis aus Unternehmen und Verbänden entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette seit Beginn für ein starkes und pragmatisches Regelwerk eingesetzt und sich mit eigenen Vorschlägen an der Debatte beteiligt. Wir begrüßen die Verabschiedung der Delegierten Verordnungen sehr und freuen uns, dass unsere Idee von über die Zeit steigenden Anforderungen an den Strombezug Eingang in den Text gefunden hat. Die Verabschiedung schafft lang ersehnte Klarheit und Rechtssicherheit für viele geplante Projekte – diese muss allerdings noch dringend für alle Bestandsanlagen hergestellt werden. Gerade vor dem Hintergrund der immer noch zu langsamen Emissionsminderungen im Verkehrssektor war dieses Startsignal dringend notwendig, um von der Planung in die Durchführung zu kommen.


Für den Markthochlauf sind an vielen Stellen jedoch noch weitere Schritte erforderlich. Die Rechtsakte müssen eine zweimonatige Prüfphase durch das Europäische Parlament und den Rat durchlaufen, wobei Parlament und Rat diese nicht ändern, sondern nur als Ganzes ablehnen oder annehmen können. Unter Umständen kann dieser Prüfungszeitraum auch auf 4 Monate verlängert werden. Erst dann treten die Rechtsakte in Kraft. Auch die nationale Ebene spielt eine Rolle: Wichtig ist nun sicherzustellen, dass Deutschland keine zusätzlichen geografischen Kriterien oder die strenge stündliche Korrelation schon ab 2027 einführt, damit die deutschen Hersteller nicht benachteiligt werden. Außerdem müssen insbesondere mit Blick auf das massive Investitionsprogramm der Vereinigten Staaten Finanzierungsfragen für Projekte in Europa nun dringend geklärt werden, damit grüner Wasserstoff und Power to X Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen auch hier produziert werden können.