Die Power to X Allianz hat ein Statement zur Verabschiedung der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes am 17.12.2020 verfasst und begrüßt darin die EEG-Umlagebefreiung für die Elektrolyse von grünem Wasserstoff.
„Die EEG-Umlagebefreiung für Elektrolyse ist ein Startsignal für eine grüne Wasserstoff- und PtX-Wirtschaft“
Berlin. Die Power to X Allianz begrüßt ausdrücklich die Einführung einer Regelung zur sog. Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) für Elektrolyseure bzw. der EEG-Umlagebefreiung für Elektrolyse mit grünem Strom, die in der heute verabschiedeten Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen wurde.
Mit dieser Kostenentlastung der Erzeugung grünen Wasserstoffs wird eine zentrale Voraussetzung für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff und innovativen PtX-Technologien geschaffen und den Zielen der Nationalen Wasserstoffstrategie Rechnung getragen.
Die Power to X Allianz hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2017 für eine sektorenübergreifende Energiewende mit grünen Molekülen und grünen Elektronen eingesetzt und sich in diesem Kontext für den Abbau regulatorischer Hemmnisse für grünen Wasserstoff und PtX-Technologien ausgesprochen. Die EEG-Umlage stellte bislang einen erheblichen Kostenblock für Power to Gas-Anlagen dar, der ihren Betrieb in den meisten Fällen von vornherein unwirtschaftlich machte.
Das EEG, welches das zentrale Instrument für den Ausbau erneuerbarer Energien und die sogenannte Stromwende ist, dient damit jetzt auch als Initialzündung für den Aufbau einer nationalen grünen Wasserstoffwirtschaft. Den neuen Regelungen sollten nun zügig weitere Schritte folgen, um die Klimaschutz-, Markt- und Beschäftigungspotenziale von Power to X zeitnah und umfassend heben zu können.
Nun gilt es, zügig eine rechtssichere Definition für die Anforderungen an den grünen Strombezug für beide Reduktionsoptionen zu erarbeiten und zu beschließen. Hierbei wird sich die Power to X Allianz weiterhin als konstruktiver Dialogpartner in den Diskussionsprozess einbringen.
Dem heute verabschiedeten EEG 2021 fehlt allerdings auch ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil: Die Definition der an die Klimaschutzziele angepassten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien wurde vertagt. Es gilt nun, so schnell wie möglich nach dem Jahreswechsel ambitionierte EE-Ausbauziele für den Zeitraum bis 2030 und darüber hinaus festzusetzen. Auf diese Weise entsteht Planungssicherheit und die Grundlage für ein immer größer werdendes Stromangebot für die direkte Stromnutzung sowie gleichermaßen für Elektrolyse und PtX und deren Anwendung in den unterschiedlichsten Sektoren wird geschaffen.