Stellungnahme der PtX-Allianz zum Ausschluss von EE-Brennstoffen vom EE-Wärme-Bonus im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

21. November 2019 Stellungnahmen

Die PtX-Allianz begrüßt das Vorlegen des Steinkohleausstiegsgesetzes und die damit verbundenen Maßnahmen für den Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien (EE). Insbesondere die Einführung des EE-Wärme-Bonus im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) mit Artikel 7, Nr. 6 des Steinkohleausstiegsgesetzes ist von besonderer Relevanz. Es besteht die Möglichkeit, dass eine KWK-Anlage, die beispielsweise in ein Wärmenetz einspeist oder industrielle Prozesswärme bereitstellt, einen erhöhten KWK-Zuschlag auf den eingespeisten Strom, abhängig vom Anteil der EE-Wärme im „KWK-System“ erhalten kann.

Stellungnahme der PtX-Allianz zum Ausschluss von EE-Brennstoffen vom EE-Wärme-Bonus im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

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Die PtX-Allianz begrüßt das Vorlegen des Steinkohleausstiegsgesetzes und die damit verbundenen Maßnahmen für den Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien (EE). Insbesondere die Einführung des EE-Wärme-Bonus im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) mit Artikel 7, Nr. 6 des Steinkohleausstiegsgesetzes ist von besonderer Relevanz. Es besteht die Möglichkeit, dass eine KWK-Anlage, die beispielsweise in ein Wärmenetz einspeist oder industrielle Prozesswärme bereitstellt, einen erhöhten KWK-Zuschlag auf den eingespeisten Strom, abhängig vom Anteil der EE-Wärme im „KWK-System“ erhalten kann.

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass dieser Bonus in der vorliegenden Formulierung des Gesetzesentwurfs ausschließlich „innovative erneuerbare Wärme“ einschließt. Wärme aus der Verbrennung von Brennstoffen, die aus erneuerbaren Energien über die Wasserstoffelektrolyse gewonnen wurden, wie etwa Wasserstoff oder synthetisches Methan sowie synthetische Brenn- und Kraftstoffe wie synthetisches Heizöl und synthetisches Propan aus erneuerbaren Energien, ist jedoch von diesem Bonus ausgenommen. Grund hierfür ist die in Paragraf 2, Nummer 12 der KWK-Ausschreibungsverordnung festgeschriebene Definition von „innovativer erneuerbarer Wärme“. Diese definiert „innovative erneuerbare Wärme“ als erneuerbare Wärme aus Wärmetechniken, die eine Jahresarbeitszahl von jeweils 1,25 erreichen. Da bei Verbrennungs- oder Syntheseprozessen, wie sie beispielsweise auch bei Power-to-Gas-Anlagen stattfinden, immer Energieverluste auftreten, zählt Wärme aus EE-Brennstoffen automatisch als „nicht-innovative“ erneuerbare Wärme. Damit würde zukünftig der Markthochlauf von Power-to-X-Technologien als notwendiger Teil der Dekarbonisierung in erheblicher Weise eingeschränkt bzw. erschwert werden.

Vor diesem Hintergrund sollte aus Sicht der PtX-Allianz die Gesetzesformulierung derart geändert werden, dass ein „Level-Playing-Field“, also gleiche Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen für alle Wärmetechnologien auf Basis erneuerbarer Energien gesichert werden. Der somit technologieneutrale Bonus für EE-Wärme könnte somit allen klimaneutralen Wärmetechnologien zugutekommen. Daher setzen wir uns für eine Streichung der in der KWK-Ausschreibungsverordnung festgelegten Anforderung ein, dass die EE-Wärme aus einer Technologie stammt, die mindestens eine Jahresarbeitszahl von 1,25 aufweist. Bevorzugterweise soll diese Forderung durch die Umgestaltung des Bonus im KWKG erfolgen, welcher zukünftig nicht mehr auf „innovative EE-Wärme“, sondern lediglich auf „EE-Wärme“ bezogen sein sollte. Alternativ könnte auch die Definition von „innovativer erneuerbarer Wärme“ in Paragraf 2, Nummer 12 der KWK-Ausschreibungsverordnung erfolgen, durch eine Streichung des Absatzes a), welcher die Jahresarbeitszahl von mindestens 1,25 vorgibt.

Um die Umstellung bestehender KWK-Systeme zu erleichtern und damit den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erhöhen, sollte der Bonus bereits ab einem Anteil von 5 % erneuerbarer Energien gezahlt werden.